Arbeits- und Sozialrecht

Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht,
wobei für Angelegenheiten des Arbeitsrechts die Arbeitsgerichte und für
Angelegenheiten des Sozialrechts die Sozialgerichte zuständig sind. Aus diesem Grund
existieren getrennte Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ich verfüge
über beide Qualifikationen.
Als Fachanwalt sowohl für Arbeitsrecht als auch für Sozialrecht bin ich in der Lage, die
vielfältigen sozialrechtlichen Folgen abzuschätzen, die oftmals mit arbeitsrechtlichen
Veränderungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Beendigung von
Arbeitsverhältnissen verbunden sind.
Umgekehrt bin ich auch in der Lage, die arbeitsrechtlichen Folgen sozialrechtlicher
Entscheidungen abzuschätzen, sofern Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber betroffen
sind.


Notariat

In meiner Eigenschaft als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
Unter anderem bin ich für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die rechtliche
Betreuung der Beteiligten zuständig. Dabei handelt es sich beispielsweise um:

  • Grundstückskaufverträge
  • Kaufverträge über Eigentumswohnungen
  • Bestellungen von Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Erbverträge
  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Erbscheinsverhandlungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Übertragungen von Geschäftsanteilen
  • Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen
 
Über das Berufsbild des Notars und seine gesetzlichen Vorgaben können Sie sich auf
folgenden Internetseiten informieren: